Die Bundesregierung ist in der Pflicht
FORDERN SIE MIT UNS VON DER DEUTSCHEN BUNDESREGIERUNG:
Kinder juristisch ernst nehmen
Kinder, die schweren Verbrechen zum Opfer gefallen sind, müssen von der Bundesregierung gezielt unterstützt werden: Neben psychologischer und medizinischer Betreuung sollten in juristischen Ermittlungen und Strafverfahren Kinderrechtsexpert*innen eingesetzt werden, um Kinder systematisch einzubeziehen, auf ihre besonderen Bedürfnisse einzugehen und sie so als „Rechtssubjekte“ ernst zu nehmen.
Weltrechtsprinzip durchsetzen
Straftaten werden grundsätzlich von dem Staat verfolgt, auf dessen Territorium sie begangen wurden oder dessen Staatsangehörigkeit Verantwortliche oder Opfer haben. Für Kriegsverbrechen hält die internationale Gemeinschaft ein erweitertes Instrument bereit: Das Weltrechtsprinzip ermöglicht es, Verantwortliche überall auf der Welt für schwere Menschenrechtsverletzungen zu belangen. Wir fordern, dass Deutschland seine internationale Verantwortung ernst nimmt und Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip etabliert, damit sich Täter für Verbrechen an Kindern verantworten müssen.
Verbrechen dokumentieren
Verbrechen an Kindern müssen konsequent und lückenlos dokumentiert, untersucht und verfolgt werden. Die Bundesregierung sollte finanzielle Mittel bereitstellen, um existierende Mechanismen wie den „Monitoring and Reporting Mechanism (MRM)“ der UN zu stärken. Politisch sollte sie sich dafür einsetzen, dass internationale Institutionen zur Verfolgung von Verbrechen – wie der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag – gestärkt und kinderspezifisches sowie gendersensibles Fachwissen in Ermittlungen und Strafverfahren eingebunden werden.